Haus- und Grundbesitz

Wohngebäudeversicherung:

Die "Verbundene Wohngebäudeversicherung" umfasst Schäden durch: Brand, Blitzschlag, Explosion (Feuer)
Leitungswasser, Rohrbruch und Frost, Sturm und Hagel an den im Versicherungvertrag bezeichneten Gebäuden,
Nebengebäuden und Garagen sowie an Zubehör, das der Instandhaltung oder der Nutzung der Einrichtungen
zu Wohnzwecken dient. Im Versicherungsfall werden auch Aufräumungs- oder Abbruchkosten, Bewegungs- oder
Schutzkosten und Maßnahmen, auch erfolglose, die der Versicherungsnehmer zur Abwendung oder Minderung
des Schadens für geboten halten durfte (Schadenabwendungs- oder Schadenminderungskosten) erstattet.

Gebäude-Glasversicherung:

Sie schützt vor den finanziellen Folgen bei Schäden durch Zerbrechen, nicht aber bei Oberflächenschäden
durch Verschrammen oder Verkratzen der Gebäudeverglasung. Versichert ist beispielsweise Einfach-,
Mehrscheiben- Isolier- und Sicherheitsglas an Fenstern, Türen, Wintergärten und Duschkabinen.

Hausratversicherung:

Die Hausratversicherung sichert Verbrauchs-, Gebrauchs- und Einrichtungsgegenstände gegen Schäden durch
Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus ab. Daneben werden auch Kosten,
wie z.B. Aufräumungs-, Schutz- und Hotelkosten, die aus der Folge eines Schadens entstanden sind, gedeckt.
Gebräuchlich ist, weitere Risiken in die Hausratversicherung aufzunehmen. Um der "Einrede der Unterversicherung"
zu entgehen, werden oft Pauschalversicherungssummen/qm Wohnfläche vereinbart, damit entfällt auch die
wiederholte Anpassung der Versicherungssumme bei der Anschaffung weiterer Einrichtungsgegenstände.


Ein weites Feld - Sehen Sie selbst - Fragen Sie an!


zurück