Grundabsicherung 1

Privathaftpflicht:

Aus der Privalhaftpflichtversicherung werden Schäden bezahlt, die Sie einem Anderen zufügen und die ein
Geschädigter geltend macht. Die Versicherung wehrt aber auch unberechtigte Ansprüche ab.

Deliktunfähigkeit:

Kinder sind bis zum 7. Lebensjahr, im Strassen-, Schienen- und Schwebebahnverkehr bis zum 10. Lebensjahr
für Schäden nicht haftbar. Um hier Leistungen aus der Privathaftpflicht zu erhalten, muss der Versicherungs-
nehmer den Nachweis erbringen, dass er seine Aufsichtspflicht verletzt hat., deshalb mitversichern!

Unfallversicherung:

Bleibt nach einem Unfall ein körperlicher Schaden bestehen, tritt die Unfallversicherung in Kraft.
Der Versicherungsschutz gilt weltweit und rund um die Uhr, er ist völlig unabhängig von anderen Leistungen.

Berufsunfähigkeit:

Berufsunfähig bedeutet, dass der augenblicklich ausgeübte oder erlernte Beruf auf Grund von Unfall oder Krankheit
längerfristig (in der Regel mindestens 6 Monate ununterbrochen) nicht mehr ausgeübt werden kann. Alle, die nach
dem 01.01.1961 geboren sind, haben keinen Anspruch mehr auf die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente, je nach
Beschäftigungsdauer gibt es nur eine gestaffelte Erwerbsminderungsrente, sofern eine beliebige Tätigkeit weniger
als sechs Stunden/Tag ausgeübt werden kann. Die deshalb sehr wichtige private Berufsunfähigkeitsversicherung
springt ein, wenn der ausgeübte Beruf weniger als zu 50% ausgeübt werden kann. Zu beachten sind hier die
Versicherungsbedingungen, es sollten z.B. weder eine sogenannte "abstrakte Verweisbarkeit" oder eine "Arztanord-
nungsklausel" etc. enthalten sein.

Rechtsschutzversicherung:

Sie trägt das Kostenrisiko, wenn um einen versicherten Tatbestand vor Gericht gestritten wird. Es werden die
Kosten für Anwalt, Gericht, Sachverständige, Gutachten, Gerichtsvollzieher und (bei Niederlage) die Prozesskosten
des Gegners erstattet. Bekannt sind Privat-, Berufs-, Verkehrs-, Wohnungs- und Mietrechtsschutz - gilt für die
selbst bewohnte Wohnung, egal ob Miete oder Eigentum und Vermieterrechtsschutz, verschiedene Tatbestände
können individuell eingeschlossen werden.


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