Die Riester-Rente

Die Förderrente - "Riester-Rente"  - fördert das freiwillige Sparen während des Arbeitslebens durch dieKombination
von steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten und staatlichen Zulagen. Sie ist eine sichere und sehr attraktive Art,
für das Alter vorzusorgen und geeignet für rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer, für Selbständige und ihre
Ehepartner, Beamte und Soldaten, insbesondere aber für junge Familien mit Kindern.

Ausgeschlossen sind:

Sozialhilfeempfänger,

Bezieher einer Alters-Vollrente,

freiwillig in der ges. Rentenversicherung Versicherte,

Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst mit Zusatzversicherung und

in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung Versicherte.

Wie wird gefördert:

Es gibt Grund- und Kinderzulagen und einen Extra-Sonderausgabenabzug, wobei das Finanzamt von sich aus prüft,
ob Zulage oder Abzug für den Versicherten günstiger ist.

Was wird gefördert:

Rentenversicherungen, Bank- und Fondssparpläne mit Zertifikat. Das Zertifikat, das von der BaFin, der Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht ausgestellt wird, bescheinigt dem Produkt, dass es den gesetzlichen Anforderungen
genügt, sagt aber nichts über seine Qualität aus. Hier ist Ihr unabhängiger Finanzdienstleister gefragt, der Ihnen aus
der Fülle der Angebote seiner seriösen Partner das bestgeeignete vorschlägt.

Was leistet die Riester-Rente:

Je nach gewähltem Produkt ergibt sich zum Schluss eine lebenslange Rente, eine lebenslange Rente mit Garantiezeit,
d.h. die Rente wird nach dem Tod des Rentenbeziehers für die vertraglich vereinbarte Zeit an die Hinterbliebenen
ausbezahlt oder eine lebenslange Rente mit Todesfallleistung, hier wird das angesparte Kapital abzüglich der bereits
ausgezahleten Rente im Todesfall an die Hinterbliebenen ausbezahlt.

Wann startet die Rentenzahlung:

Normalerweise mit dem Beginn der gesetzlichen Rente (65/67) bzw. ab dem 60. Lebensjahr, wenn auch die gesetzliche
Rente entsprechend früher - allerdings dann mit geringeren monatlichen Zahlungen - beantragt wurde.

Und wenn ich vor Rentenbeginn sterbe:

Das Vorsorgevermögen samt Zulagen und Steuervorteilen bleibt erhalten, wenn es auf einen Riester-Vertrag
des überlebenden Ehepartners übertragen wird.

Kleeblatt

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