Betriebliche Altersvorsorge
Jeder Arbeitnehmer hat ein Recht auf eine betriebliche Altersvorsorge, die "Eichel-Rente"! Daraus ergibt sich,
dass diese Altersvorsorge für Selbständige nicht geeignet ist.
Unter dem Oberbegriff "Entgeltumwandlung" werden Teile der Bezüge - Lohn bzw. Gehalt - in einem der fünf
Durchführungswege investiert und damit deutliche Einsparungen bei Steuern und Sozialabgaben erzielt.
Die richtige Strategie kann durch die Einsparungen im Laufe des Arbeitslebens und die staatliche Förderung
zu einer sehr attraktiven Rendite führen, besonders für Angestellte, deren Einkommen unterhalb der Beitrags-
bemessungsgrenze in der Rentenversicherung liegt.
Für die nachstehend aufgeführten Durchführungswege gilt, dass die jeweiligen Beiträge vom Bruttoeinkommen
aus dem Beschäftigungsverhältnis abgezogen werden und somit sowohl das zu versteuernde Einkommen als
auch die Beiträge zur Sozialversicherung verringern (Stand 2007).
Es gilt aber die nachgelagerte Steuerpflicht, d.h. die späteren Ausszahlungen unterliegen den dann gültigen
Steuersätzen.
Die fünf Durchführungswege sind:
♦ Direktzusage
♦ Unterstützungskasse
♦ Pensionsfonds
♦ Pensionskasse
♦ Direktversicherung
Welcher Weg für Sie der beste ist und welche Angebote infrage kommen,
sollten wir in einem persönlichen Gespräch abklären.